Kräutertee

Kräutertees werden allgemein als Tees bezeichnet. Da Kräutertees jedoch nicht von der Teepflanze abstammen, werden sie im Lebensmittelrecht als Aufguss oder Infusion deklariert.

Kräuteraufgüsse haben seit Jahrtausenden ihre Verwendung in der Medizin und finden heute in vielen Bereichen des täglichen Lebens ihren Platz. Sei es als gesundheitsförderndes Getränk, zur Untertstützung der Magen-Darm Tätigkeiten, bei Erkältungen und nicht zuletzt zur Entspannung zB. nach einer Wellnessanwendung. Die Vielfalt ist schier unerschöpflich.